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Urheberrecht Die Reproduktion aller uns übergebenen Vorlagen geschieht unter der Voraussetzung, dass der Besteller die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt.
Haftung für nicht abgeholte Originale Für Originale, die nicht innerhalb von vier Wochen nach der Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.
Haftung und Versicherung von Datenträgern
Die Daten werden unter der Voraussetzung bearbeitet, dass diese ordnungsgemäss gesichert sind.
Sofern für die Weiterverarbeitung Text-, Schrift-, Layout- oder CAD-Programme des Kunden verwendet werden müssen,
werden nur Originalprogramme des Herstellers akzeptiert. Für allfällige Schäden an der EDV-Einrichtung der Printhaus Rohner + Spiller AG, welche durch fehlerhafte oder mit Computer-Viren behaftete angelieferte Programme
entstehen, ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.
Lieferung nach auswärts Die dadurch bedingte Verpackung und das Porto werden gesondert verrechnet. Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die
Transportanstalten in Form einer Tatbestandaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen.
Mängelrüge
Reklamationen können nur innert zwei Werktagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden.
Ausserordentliche Botengänge werden berechnet
Der Zuschlag für Lieferung an Dritte beträgt mindestens CHF 15.-- oder wird nach Aufwand verrechnet.
Lieferzeit Wir bemühen uns, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten, die angegebenen Lieferfristen sind
jedoch unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen infolge höherer Gewalt, Streik usw. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Zwischenoriginale Die von uns erstellten Zwischenoriginale (z.B. Foto-Cliché) sind sowohl hinsichtlich des Materials als auch der unzertrennlich damit verbundenen Arbeiten unser Eigentum. Bei verlangter Auslieferung
entwickelter Foto-Clichés werden diese zum GX-Preis verrechnet, andernfalls vernichtet.
Vom Kunden geliefertes Material Für Material, das vom Besteller selbst zum Bedrucken geliefert wird, geht jegliches
Risiko auf Druckergebnis und eventuellen Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Angelieferte Materialien sind in der Grösse zu liefern, wie dies der Drucker vorschreibt. Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, mindestens
ein Exemplar mehr als bestellt oder gemäss Vereinbarung, um die bestellte Auflage erreichen zu können. Für allfällig eingetretene Schäden lehnen wir zum vornherein jede Ersatzpflicht ab. Eine Preisreduktion für
geliefertes Material auf die Druckpreise kann nicht gewährt werden.
Rechnungsstellung/Zahlungsbedingungen Für regelmässige Kunden erstellen wir eine Monatsrechnung, zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto. Für
Passanten und unbekannte Besteller liefern wir nur gegen Barzahlung. Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der erteilten Aufträge in jedem Falle der Printhaus Rohner + Spiller AG gegenüber haftbar, auch wenn die Kopien
in seinem Auftrag an Dritte verrechnet werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei Dritten eine Bestätigung für die Übernahme der Haftung für die erteilten Aufträge und die Übernahme der Zahlungsverpflichtung
einzuholen. Für allfällige Mahnungen erheben wir eine Gebühr von CHF 20.00 pro Mahnung für unsere Unkosten.
Preise Alle Preise in CHF und zuzüglich Mehrwertsteuer. Preis-/Textanpassungen infolge
technischen Änderungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Sitz der Printhaus Rohner + Spiller AG.
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